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Phi Engineering & Consulting

Fachbeitrag

Belege automatisch auslesen: die Ausnahmen entscheiden

9. Juni 2026 · Belege

Handgeschriebene Rechnung aus dem 18. Jahrhundert
Symbolbild. Onesimus Ustonson, Public Domain, Quelle. Unverändert, nur verkleinert.

Eingangsrechnungen abtippen ist die Arbeit, über die niemand spricht und die jeden Monat wiederkommt. Die meisten Vorhaben beginnen deshalb mit dem Wunsch, Eingangsrechnungen automatisch erfassen zu lassen. Wer Belege automatisch auslesen lässt, wird diese Arbeit fast vollständig los. Das Wort fast ist die eigentliche Aufgabe.

Ob das Ergebnis brauchbar wird, entscheidet sich an einer anderen Frage: Was geschieht mit dem Beleg, den die Erkennung nicht sicher gelesen hat?

Drei Zustände je Angabe, und der mittlere trägt das Ganze

Jede erkannte Angabe bekommt genau einen Zustand.

Übernommen heißt, der Wert ist gefunden und alle Prüfregeln sind erfüllt.

Prüfung nötig heißt, der Wert ist unsicher oder eine Prüfregel schlägt an, und der Grund steht am Feld.

Abgelehnt heißt, der Wert ist an der erwarteten Stelle nicht zu finden oder der Beleg ist als Ganzes nicht lesbar. Der Beleg geht dann vollständig in die manuelle Erfassung zurück, und der Abnahmebericht zählt die betroffene Angabe als abgelehnt.

Die Prüfoberfläche zeigt den Beleg und das unsichere Feld nebeneinander, damit die Korrektur ohne Suche gelingt.

Ein System ohne den mittleren Zustand gibt jeden Wert gleich sicher aus.

Es verlagert die Fehlersuche damit in die Buchhaltung, wo der Fehler erst später auffällt und dann mehr kostet.

Der Parallelbetrieb macht Arbeit, bevor er Arbeit spart

Mann legt Papier in eine Maschine in einem Rechenzentrum der 1960er Jahre
Symbolbild. Hellström, Yngve, CC0, Quelle. Unverändert, nur verkleinert.

Im Parallelbetrieb (Shadow Mode) bestätigt zu Beginn eine Person jeden Datensatz, und das System zählt mit, wie oft es recht hatte.

Erst danach wird die Bestätigung abgeschaltet, und zwar nur für die Angaben, die der Kunde schriftlich benennt.

Gegen diese Zeile im Angebot gibt es regelmäßig Widerspruch.

Sie bleibt trotzdem stehen. Ohne Parallelbetrieb gibt es beim Abschalten nur ein gutes Gefühl und keine Zahl.

Krumm eingescannt bleibt krumm eingescannt

Aufgeschlagenes handgeführtes Kontobuch
Symbolbild. John Carlin, CC0 1.0, Quelle. Unverändert, nur verkleinert.

Zu Projektbeginn entsteht ein Belegbefund.

Er sagt schriftlich, welche Angaben zuverlässig zu finden sind und welche nicht.

Blass kopiert, Stempel über der Summe, schief auf dem Glas: Dagegen hilft eine bessere Erfassung beim Kunden. Zusätzliche Entwicklungszeit bringt an dieser Stelle wenig.

Handschriftliche Zusätze sind vom Auslesen ausgeschlossen.

Fachlich wichtig sein können sie trotzdem, etwa eine Notiz am Rand.

Genau deshalb gehört dieser Ausschluss ins Erstgespräch.

Der Beleg, den niemand auslesen muss, ist der günstige

Eine strukturierte Rechnung ist ein Datensatz und kein Bild. In Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD.

Kommt eine Rechnung so herein, entfällt die Erkennung ganz, und mit ihr die gesamte Prüfstrecke.

Praktisch heißt das: Vor dem Auslesevorhaben lohnt ein Durchgang durch die Lieferantenliste.

Wer die Absender mit hohem Belegaufkommen anschreibt und einen Teil davon umstellt, verkleinert die Menge, für die sich Erkennung überhaupt lohnt.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: Sonstige Rechnungen sind längstens bis Ende 2026 zulässig, bei kleineren Vorjahresumsätzen bis Ende 2027. Ein Anschreiben nimmt damit eine Umstellung vorweg, die ohnehin ansteht.

Was das Mengengerüst umfasst und was ein zweiter Belegtyp bedeutet

Ein Angebot braucht einen Zuschnitt. Der Einstieg ist so geschnitten:

  • Belegtyp: einer, etwa Eingangsrechnung oder Lieferschein.
  • Angaben je Beleg: bis 20.
  • Menge: bis 2.000 Belege im Monat.
  • Eingangsweg: einer, etwa ein Postfach oder ein Scannerordner.

Der Belegbefund prüft diese Annahmen später an echten Belegen nach.

Drei Schritte sichern eine Terminaussage ab: die Feldliste, dieser Befund und am Ende die Abnahme an hundert echten Belegen. Belastbar wird die Aussage erst mit dem Befund.

Je weiterem Belegtyp fallen Feldliste, Erkennung, Prüfregeln und Abnahmefälle erneut an, die Annahmestrecke und die Prüfoberfläche nicht.

Deshalb macht der zweite weniger Aufwand als der erste.

Die Zahl, die zählt, steht im Abnahmebericht

Am Ende wird an hundert echten Belegen des Kunden gemessen, wie gut die Belegerkennung ist, und zwar je Angabe. Nicht insgesamt.

Ein Mittelwert über alle Felder sieht gut aus und verdeckt genau das eine Feld, das nie stimmt.

Meistens ist es das, an dem später die Zahlung hängt.

Der Abnahmebericht hält deshalb je Angabe fest, wie oft der Wert übernommen, geprüft und abgelehnt wurde.

Quellen

Quellen zuletzt geprüft am 25. August 2026.

Rechtsgrundlagen zur E-Rechnung

  • Umsatzsteuergesetz: § 14 Ausstellung von Rechnungen, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz. Daraus die gesetzliche Unterscheidung, auf die sich der Abschnitt zur strukturierten Rechnung stützt: „Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“, gegenüber der „sonstigen Rechnung“, die „in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird“. gesetze-im-internet.de, § 14 UStG
  • Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 1. Januar 2025, Stand März 2026. Daraus der Durchgang durch die Lieferantenliste und die Empfangspflicht: „Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden“; der Rechnungsempfänger muss ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen. Daraus auch die Übergangsfristen für den Versand: sonstige Rechnungen bleiben für Umsätze bis zum 31. Dezember 2026 zulässig, bei geringerem Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im Vorjahr bis zum 31. Dezember 2027. Und welche Formate zählen: „Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL)“. Ausdrücklich nicht dazu gehört das Bild: „Beispielsweise ein einfaches PDF-Dokument fällt dann nicht mehr unter diese Definition, da es kein strukturiertes Format hat.“ bundesfinanzministerium.de, FAQ E-Rechnung

Erkennungsgüte und Prüfsätze

  • Microsoft: Interpret and improve model accuracy and confidence scores, Microsoft Learn, Stand 8. April 2026. Daraus der mittlere Zustand „Prüfung nötig“ als eingebautes Verfahren: „For scenarios where accuracy is critical, confidence can be used to determine whether to automatically accept the prediction or flag it for human review.“ Und daraus der Satz zum krumm eingescannten Beleg, hier als Empfehlung des Anbieters: „If the confidence score for the readResults object is low, improve the quality of your input documents.“ Anbieterangabe. learn.microsoft.com, accuracy and confidence
  • DocILE Benchmark for Document Information Localization and Extraction, ICDAR 2023, arXiv:2302.05658, eingereicht am 11. Februar 2023. Daraus, dass die Güte je Angabe gemessen wird und nicht als Mittelwert: Der Prüfsatz trennt „Key Information Localization and Extraction and Line Item Recognition“ und enthält „6.7k annotated business documents, 100k synthetically generated documents, and nearly 1M unlabeled documents“. arxiv.org/abs/2302.05658

Was aus der eigenen Projektarbeit stammt

Verfahrensbeschreibung aus der eigenen Projektarbeit, nicht aus einer externen Quelle: die drei Zustände je Angabe, der Parallelbetrieb mit mitgezählter Trefferquote als Bedingung für das Abschalten der Bestätigung und der Belegbefund zu Projektbeginn. Zu Zeiträumen und Fristen wird hier nichts gesagt.

Aus der eigenen Projektkalkulation, Stand August 2026, stammen der Zuschnitt des Mengengerüsts mit einem Belegtyp, bis 20 Angaben je Beleg, bis 2.000 Belegen im Monat und einem Eingangsweg sowie die Stichprobe von hundert Belegen für die Abnahme. Preise und Termine gehören ins Angebot und werden hier nicht genannt.

Kundennamen werden dazu nicht genannt.

Angebot
Belege automatisch auslesen
Größenordnung
etwa 12.000 bis 16.000 € netto, 12 Wochen
Mengengerüst
ein Belegtyp, bis 20 Angaben, bis 2.000 Belege im Monat
Nicht enthalten
Handschrift, Anbindung an Buchhaltung oder ERP
Kontakt
phi ec
info@phiec.de

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